Die Rechtsanwälte Gerd Stapp und Annette Schraut sind jeweils Fachanwälte für Insolvenzrecht. Wir werden regelmäßig durch das Amtsgericht Aschaffenburg, Abteilung für Insolvenzsachen, zu Insolvenzverwaltern bestellt.
Im Insolvenzfall ist eine Person nicht mehr in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern umfassend nachzukommen. Die Zahlungsunfähigkeit kann sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen wie z.B. eine GmbH oder UG treffen. Für diesen Fall soll die Insolvenzordnung einen geordneten Ablauf und eine gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger bewirken. Im Gegensatz zur Zwangsvollstreckung gilt hier nicht das Prinzip des Schnelleren, sondern der gleichmäßigen Verteilung der Insolvenzmasse an alle gleichrangigen Gläubiger.
Sowohl der Insolvenzschuldner bedarf häufig Hilfe bei der Insolvenzantragstellung, der bei Verbraucherinsolvenzverfahren notwendigen außergerichtlichen Schuldenbereinigung, aber auch bei der Beurteilung von strafrechtlichen Risiken. Ebenso besteht auf Seiten der Gläubiger Beratungsbedarf im Rahmen von Zwangsvollstreckungsversuchen, der Geltendmachung von Forderungen und Durchsetzung von Sicherheiten im Rahmen des Insolvenzverfahrens.
Droht Ihnen ein Insolvenzverfahren? Unsere Fachanwälte für Insolvenzrecht beraten Sie ausführlich und persönlich. Nehmen Sie gerne direkt Kontakt mit uns auf.
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